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Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.10.2023
- C 307/22 -
Patient hat Recht auf unentgeltliche erste Kopie seiner Patientenakte
Forderung durch Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gedeckt
Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie seiner Patientenakte zu erhalten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden.
Ein Patient verlangt von seiner Zahnärztin eine Kopie seiner
Anspruch auf unentgeltliche erste Kopie - ohne Angabe von Gründen
Der EuGH stellte nunmehr fest, dass in der
EuGH zum Umfang der Kopie
Des Weiteren hat der Patient das Recht, eine vollständige Kopie der Dokumente zu erhalten, die sich in seiner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2023
Quelle: Europäischer Gerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33408
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